Bewertungskriterien
Die Bonitierung, d.h. die Bewertung, der angemeldeten Flächen
erfolgt auf Basis von ökologischen und futterbaulichen Kriterien
sowie eines Erfassungsschlüssels. In der Beurteilung werden die
futterbaulichen und die ökologischen Kriterien gleich gewichtet. Die
Bonitierung dient der Vorauswahl der besten Flächen für die
Jurybegehung. Die Jury entscheidet über die Preisvergabe.
Die einzelnen Kriterien und Bewertungen werden im Folgenden
vorgestellt:
Ökologische Kriterien
Als ökologische Kriterien werden die Artenvielfalt und ein
zusätzlicher ökologischer Wert, der sich auf die Ausprägung des
Vegetationstyps bezieht, berücksichtigt.
Artenvielfalt: die Artenvielfalt einer Fläche wird anhand des 28 Kennarten
umfassenden Kataloges zur Förderung von artenreichem Grünland (MEKA
B4) erfasst.
Ökologischer Wert:
Der ökologische Wert gibt die Vollständigkeit der
Vegetationsausbildung sowie die faunistische Attraktivität wieder.
Je nach Ausbildungstyp der Fläche werden hier die Wertstufen von 1
(artenreich, aber untypisch ausgeprägter Bestand) bis 5 (Optimalzustand
mit typischen Arten und einer auch faunistisch interessanten
Struktur) vergeben.
Wüchsigkeit und Futterertrag
Neben den Boniturkriterien wird auch die Wüchsigkeit erfasst und
somit indirekt der Futterertrag der Flächen und auf einer
fünfteiligen Skala mit Jahresmengen < 40 bis > 70 dt/ha geschätzt
(1=<30dt/ha: Magerrasen - sehr magere Magerwiesen bis 5=>60dt/ha:
mastige Fettwiesen).
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